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Allgemeines

An wen wende ich mich, wenn Angehörige Pflege benötigen?

Bei Eintreten von Pflegebedürftigkeit sollte der behandelnde Hausarzt kontaktiert werden, um die Hilfebedürftigkeit festzustellen und den Verlauf zu dokumentieren.

Beratungen zu Fragen, wie beispielsweise der Beantragung eines Pflegegrades oder die optimale Pflegeart, erhalten Sie in unseren Einrichtungen. Gerne können Sie einen Termin mit der jeweiligen Einrichtungs- oder Pflegedienstleitung vereinbaren.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserem Blog.

Kann man beim Pflegegrad einen Widerspruch einlegen?

Manchmal passiert es, dass dem Pflegebedürftigen ein zu niedriger Pflegegrad zugeordnet wird und dieser nicht der aktuellen Pflegesituation entspricht. Ist dies der Fall, kann innerhalb von 4 Wochen Widerspruch eingelegt werden.

Hierfür muss ein per Einschreiben mit Rücksendeschein gesendetes Schreiben an die Pflegekasse verschickt werden, in welchem folgende Punkte enthalten sein sollten:

  • Formulierung des Widerspruchs mit Begründung.
  • Bitte um Einsicht in das MDK Gutachten.

Das Schreiben muss durch den Pflegebedürftigen oder dessen gesetzlichen Vertreter/Bevollmächtigten unterschrieben werden.

Müssen die Kinder des pflegebedürftigen Elternteils für die Kosten aufkommen?

Die Kostenbeteiligung der Kinder bei Leistungen der Pflegekassen ist nicht verpflichtend.
Werden jedoch Pflegeleistungen im Rahmen von Sozialhilfen oder Grundsicherung (Hilfe zur häuslichen Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XII) beansprucht, so wird aufgrund der persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft, ob die Kinder unterhaltsfähig sind. Dann ist eine Unterhaltspflicht durchaus möglich.

Was bedeutet das Notvertretungsrecht für Ehegatten nach § 1358 BGB?

Das Notvertretungsrecht für Ehegatten ist in § 1358 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Deutschland geregelt und ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
Das Ehegattennotgesetz besagt, dass Ehegatten einander in medizinischen Notlagen vertreten dürfen, auch ohne ausdrückliche Vollmacht.

Es ermöglicht einem Ehegatten, im Namen des anderen Ehegatten rechtsgeschäftliche Handlungen vorzunehmen, wenn dieser dazu nicht in der Lage ist oder sich in einer Situation befindet, in der eine sofortige Handlung erforderlich ist. Dies war bislang nur möglich, wenn eine gemeinsame Vorsorgevollmacht vorlag. Seit dem 1. Januar 2023 können sich Ehegatten auf diese Weise im Notfall – für maximal sechs Monate – gegenseitig vertreten.

Bei Erfüllen der nachfolgenden Voraussetzungen ist der behandelnde Arzt verpflichtet eine entsprechende Bescheinigung zu erstellen, mit welcher der Ehepartner von seinem Recht Gebrauch machen kann.

Voraussetzungen:

  • Der Ehepartner ist, zum Beispiel aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung, nicht mehr selbst in der Lage Entscheidungen zu seiner medizinischen Behandlung oder Unterbringung zu treffen.
  • Es liegt keine Vorsorgevollmacht vor.
  • Die Ehegatten leben nachweislich nicht getrennt.
  • Dem behandelnden Arzt, der die Bescheinigung ausstellt, ist nicht bekannt, dass der erkrankte Ehegatte eine Fürsorge durch den Ehepartner ablehnt.

Das neue Gesetz beschränkt sich nicht nur auf Entscheidungen der medizinischen Versorgung. Der Ehepartner ist darüber hinaus berechtigt, Verträge abzuschließen, die im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlung stehen.

Darüber hinaus ist der Ehepartner berechtigt, über so genannte „freiheitsentziehende Maßnahmen“ zu entscheiden, wie zum Beispiel das Anbringen von Bettgittern oder die Gabe von ruhigstellenden Medikamenten. Die Maßnahme ist auf einen Zeitraum von sechs Wochen beschränkt.

Ergeben sich, aufgrund der Notsituation, Ansprüche gegenüber anderen Personen, kann der vertretende Ehepartner diese – nach §1358 BGB – geltend machen (z. B. Ansprüche gegenüber Unfallgegnern, etc.).

Fazit
Es ist wichtig zu beachten, dass das Notvertretungsrecht nach § 1358 BGB keine uneingeschränkte Vollmacht für den Ehegatten darstellt. Es beschränkt sich auf medizinische Notfälle und erlischt, sobald der vertretene Ehegatte wieder handlungsfähig ist oder der Notfall beendet ist – spätestens aber nach sechs Monaten.

Sollte eine Vertretung darüber hinaus erforderlich sein, ist das Betreuungsgericht einzuschalten. Hier wird entschieden, wer künftig die Interessen des Erkrankten vertreten wird.

Was ist Demenz?

Wer an Demenz erkrankt ist, leidet an einer unheilbaren und fortschreitenden Veränderung des Gehirns. Folgen sind der Gedächtnisverlust, Orientierungslosigkeit, Verwirrtheit und Persönlichkeitsveränderungen. Schreitet die Krankheit fort, können Betroffene ihren Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen.

Demenzerkrankungen können primärer oder sekundärer Natur sein.

Eine primäre Demenz beginnt durch Absterben von Nervenzellen im Gehirn. Eine primäre Demenz ist nicht heilbar. Eine frühzeitige und adäquate Behandlung kann den Verlauf verlangsamen.

Auslöser können auch äußerliche Faktoren (= sekundäre Demenz) sein. Hierzu zählen unter anderem Alkohol- und Drogensucht und Depressionen. Wird die Ursache frühzeitig erkannt und entsprechend behandelt, kann die sekundäre Demenz unter Umständen geheilt werden.

Was ist ein Betreuungskonzept?

In unseren Wohnbereichen befindet sich jeweils eine Gruppe oder gar ein eigener Bereich für demenzerkrankte Menschen, in welcher der Tagesablauf und die Pflege ganz auf die erkrankten BewohnerInnen abgestimmt werden kann.

Den BewohnerInnen soll ein heimisches Gefühl vermittelt werden. Diese besonders intensive Betreuungsform erfolgt durch erfahrene Pflegekräfte.

Wichtige Punkte sind:

  • Beschäftigung, Gruppenaktivität oder gemeinsames Spielen
  • Individuelle Betreuung, welche an die Biographie des jeweiligen Bewohners
    angepasst ist
  • Gemeinsame Mahlzeiten, diese ggf. auch gemeinsam zubereiten
  • Geregelter Tagesablauf
  • Gedächtnistraining
  • Privatsphäre, weshalb Demenzbereiche beispielsweise etwas abseits liegen
  • Isolierung vermeiden
Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung regelt welche medizinischen Maßnahmen unternommen werden, wenn man selbst entscheidungsunfähig ist.

Mit einer Patientenverfügung können bereits die Weichen für eine spätere Behandlung gestellt und die individuellen Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigt werden. Das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Person lässt sich so langfristig bewahren.

Mit dem Thema „Patientenverfügung“ sollten sich ältere und pflegebedürftige Menschen aber auch deren Angehörige frühzeitig beschäftigen. Formulierungshilfen bietet das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine andere Person, im Falle einer Notsituation, im Sinne des Vollmachtgebers zu handeln. Insbesondere für ältere und pflegebedürftige Menschen stellt eine Vollsorgevollmacht ein essentielles Instrument dar. Wird keine bevollmächtigte Person bestimmt, so wird ein gesetzlicher Vertreter gestellt – und ob der im Sinne der jeweiligen Person handelt, kann nicht sichergestellt werden.

Mehr Informationen rund um das Thema „Vorsorgevollmacht“ finden Sie auf unserem Blog.

Was sind die Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad?

Die Leistungen der Pflegekasse können erst in Anspruch genommen werden, wenn der Versicherte folgende Voraussetzungen erfüllt:

1. Die Pflegebedürftigkeit ist festgestellt
2. Die Vorversicherungszeit wurde eingehalten. Diese ist erfüllt, wenn man innerhalb
der letzten zehn Jahre vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre in der Pflegeversicherung versichert war.

Verwenden Sie gerne den Pflegegradrechner auf unserer Homepage, um einen Anhaltspunkt für die Eingruppierung in einen Pflegegrad zu erhalten.

Was versteht man unter dem Begriff Quartierskonzept?

Quartierskonzepte sollen Gemeinschafts-und Hilfsangebote für verschiedene Altersgruppen in einem Raum oder Gebiet schaffen, in welchem überwiegend ältere Menschen zu finden sind.

Ziel ist es, die Wohn-und Versorgungssituation besser zu vernetzen, sodass ältere Menschen so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld leben und versorgt werden können.
Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten sollen problemlos und einfach in Anspruch genommen werden können und auf jeden Pflegebedürftigen abgestimmt werden.

Auch die Eigeninitiative und gegenseitige Hilfe untereinander stehen im Mittelpunkt, insbesondere im Zusammenspiel von älteren und jüngeren Menschen.
Es sollen soziale Netzwerke zwischen einander und zwischen unterschiedlichen Generationen geschaffen werden.

Welche Berufsbilder gibt es in der Pflege?

Pflegeberufe sind sehr breit gefächert und vielfältig. Hier eine Auflistung der Berufe, die sich im Bereich der Pflege finden:

  • Altenpflegehelfer/in
  • Altenpfleger/in
  • Anästhesietechnische/r Assistent/in
  • Fachkraft – Pflegeassistenz, ggf. mit Aufstiegsmöglichkeit zur PDL/EL
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
  • Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in
  • Haus- und Familienpfleger/in
  • Hebamme/Entbindungspfleger
  • Heilerziehungspflegehelfer/in
  • Heilerziehungspfleger/in
  • Kaufmann/-frau – Gesundheitswesen
  • Pflegefachmann/-frau
  • Sozialassistent/in
  • Sozialpädagogische/r Assistent/in / Kinderpfleger/in
  • Wundmanager/in
  • Praxisanleiter/in
  • Fahrer/in für Essen auf Rädern
  • Frisör

Welche Berufsbilder speziell in unseren Einrichtungen der PAW vorhanden sind, können Sie hier nachlesen.

Welche Formen der Demenz gibt es?

Demenz hat viele verschiedene Ausprägungen. Insgesamt gibt es rund 50 unterschiedliche Formen. Alzheimer-Demenz stellt die am häufigsten auftretende Demenzerkrankung dar. Weitere wichtige Formen sind die Vaskuläre Demenz, Lewy-Body-Demenz und die Frontotemporale Demenz.

Wer trägt die Kosten für einen Pflegeplatz?

Die Pflegekosten teilen sich in einen Anteil der Pflegekasse und einen Eigenanteil.
Das gilt aber nur, sofern ein Pflegegrad besteht, da sonst der Anteil der Pflegekasse entfällt und die gesamten Heimkosten selbstständig getragen werden müssen.

Der Eigenanteil muss, bei gesetzlich Versicherten, aus eigener Tasche übernommen werden. Privatversicherte und gesetzlich Versicherte mit privater Pflegezusatzversicherung können die finanzielle Lücke über monatlich, in entsprechender Höhe, gebildete Rückstellungen schließen.

Wenn bei Pflegebedürftigen diese finanziellen Mittel nicht vorhanden sind, kann ein Antrag auf Sozialhilfe beim zuständigen Sozialamt gestellt werden. Nach Prüfung und Genehmigung, wird der Pflegebedürftige finanziell entlastet. Hierbei darf eine festgelegte Einkommensgrenze und eine „Vermögensschongrenze“ von 2.600,00 Euro (bei Ehepaaren 3.214,00 Euro) nicht überschritten werden.

Die gilt auch für den Pflegedienst, der diese Pflege als sogenannte „Sachleistung“ unmittelbar mit der Pflegekasse und gegebenenfalls mit dem Sozialamt abrechnet.

Wie definieren sich Pflegegrade?

Der Pflegegrad zeigt die Schwere der Beeinträchtigungen eines Pflegebedürftigen. Je höher der Pflegegrad ist, desto mehr Hilfeleistungen erhält die zu pflegende Person.
Kurz gesagt: Je schwerwiegender die Beeinträchtigungen des Pflegebedürftigen, desto höher der Pflegegrad.
Der Pflegegradrechner auf unserer Homepage gibt Ihnen einen ungefähren Überblick über die Eingruppierung in einen Pflegegrad.

Wie erfolgt die Einstufung in einen Pflegegrad?

Bei der Begutachtung eines Pflegebedürftigen werden auf folgende Kriterien Punkte verteilt:

  • Mobilität: 10%
  • Geistige (kognitive) und kommunikative Fähigkeiten: 7,5%
  • Verhaltensweisen, psychische Probleme: 7,5%
  • Selbstversorgung: 40%
  • Krankheitsbedingte oder therapiebedingte Anforderungen (Umgang und
    Bewältigung): 20%
  • Soziale Kontakte und Alltagsleben: 15%

Die Gesamtpunktzahl legt den Pflegegrad fest. Je mehr Punkte erzielt werden, desto höher ist der Pflegegrad, da folglich mehr Unterstützung und Pflege benötigt wird.

Verwenden Sie den Pflegegradrechner auf unserer Homepage, um einen Anhaltspunkt für die Eingruppierung in einen Pflegegrad zu erhalten.

Wie kann ein Pflegegrad beantragt werden?

Eine erste Hilfe bei der Frage nach dem möglichen Pflegegrad des Angehörigen bietet unser Pflegegradrechner.
Zunächst wird der Antrag auf Pflegegrad oder Verschlechterungsantrag an die Pflegekasse versendet. Falls Ihnen keine Unterlagen vorliegen, können Sie sich diese von Ihrer Pflegekasse zusenden lassen.

Die gesetzlich Pflegeversicherten beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Der MDK führt die Begutachtung des Pflegebedürftigen anschließend häuslich oder auch im Pflegeheim durch.
Bei privat Pflegeversicherten stellt die MEDICPROOF GmbH den Gutachter.

Hier hilft in häuslicher Situation ein Pflegetagebuch, welches bei der Begutachtung mit entsprechenden Dokumentationen hilfreich sein kann.

Je höher der Pflegegrad, desto höher fallen die Leistungen der Pflegekasse aus.

Zum Abschluss erhält der Pflegebedürftige einen Bescheid der Pflegekasse mit dem festgestellten Pflegegrad und die ihm zustehenden Leistungen.

Wie können pflegende Angehörige im Alltag Entlastung erfahren?

Pflegbedürftige können folgende Unterstützungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen:

  • Tagespflege,
  • Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege,
  • Langzeitpflege,
  • Angebote zur Entlastung im Alltag.

Tritt ein Krankheitsfall bei der pflegenden Person ein oder ist ein Urlaub geplant, so kann bei der Pflegekasse eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege des Pflegebedürftigen beantragt werden. Der Anspruch der Dauer liegt in der Regel bei maximal acht Wochen je Kalenderjahr, in Höhe von maximal 1.612 €.

Voraussetzung dieser Leistung durch die Pflegekasse sind:

  • der Pflegegrad 2 bis 5 des Pflegebedürftigen
  • mit dem Nachweis, dass dieser bereits seit sechs Monaten gepflegt und
  • das Pflegegeld in Anspruch genommen wurde.

Leistungen der Tagespflege, Kurzzeit- wie Langzeitpflege, Leistungen des ambulanten Pflegedienstes oder anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag werden mit einem Entlastungsbetrag von monatlich 125 € finanziert.

Sind die finanziellen Verhältnisse für die oben genannten Unterstützungsmöglichkeiten nicht gegeben, so kann Sozialhilfe beim zuständigen Sozialhilfeträger beantragt werden. Ein Pflegegrad ist hierfür keine Voraussetzung.

Nutzen Sie gerne den Pflegeanteilsrechner auf unserer Homepage, um einen Anhaltspunkt für die zu tragenden Heimkosten zu erhalten.

Wie setzen sich die Kosten für einen Pflegeplatz zusammen?

Die Heimkosten setzen sich wie folgt zusammen:

1. Kosten aufgrund des Pflegesatz
2. Gegebenenfalls Kosten für Altenpflegeausbildung (Ausbildungsrefinanzierungsbetrag)
3. Unterkunft und Verpflegung
4. Investitionskosten einschließlich Instandhaltung

Karriere bei der PAW

Besteht die Möglichkeit bei der PAW ein Ehrenamt zu ergreifen?

Ja, da unsere BewohnerInnen ihren Interessen und Hobbies nicht alleine nachgehen können und deshalb in vielen Bereichen Unterstützung benötigen.

Ob Vorleserunden, Spielenachmittage, Begleitung zur Singstunde, zum Malen, Spaziergänge, Einzelbetreuung am Bett oder im Zimmer, Betreuung bei Veranstaltungen oder Hol- und Bringdienst:

Wir finden für Sie eine maßgeschneiderte ehrenamtliche Tätigkeit, entsprechend Ihren Neigungen und Ihren Zeitvorstellungen.

Unsere Stellenangebote für Ehrenämter finden Sie hier: https://www.prot-altenhilfe.de/stellenangebote

Bietet die PAW Praktiumsstellen an?

Ja. Praktikantinnen und Praktikanten bieten wir in unserer Einrichtung die Möglichkeit erste Erfahrungen im Umgang mit älteren Menschen zu sammeln. Sie lernen die Grundbedürfnisse, Lebens- und Verhaltensweisen sowie die Problemlagen älterer Menschen in Pflegeeinrichtungen kennen.

Offene Praktiumsstellen finden Sie hier: https://www.prot-altenhilfe.de/stellenangebote

Gibt es bei der PAW auch Jobs, für die keine Ausbildung notwendig ist?

Ja, auch ohne Ausbildung in der Pflege ist es möglich, bei uns zu arbeiten. Wir suchen regelmäßig Fahrer (m/w/d) für unseres Tagespflegegäste sowie Pflegehelfer (m/w/d) und Hauswirtschatfskräfte (m/w/d).

Unsere aktuellen Stellenangebote finden Sie hier: https://www.prot-altenhilfe.de/stellenangebote

Was ist die Landesinitiative für Ausbildung?

Ein Verbund von Top-Ausbildungsbetrieben, zu denen auch unsere Einrichtungen der Prot. Altenhilfe Westpfalz gehören, macht sich für die Ausbildung in der Altenpflege stark und bildet ein Netzwerk für die Ausbildung neuer Fachkräfte.

Die „Initiative für Ausbildung“ hat sich zum Ziel gesetzt, den hohen Standard der Ausbildung detailliert zu dokumentieren und eine hervorragende Ausbildung nach neuesten wissenschaftlichen Standards zu garantieren.

Weitere Informationen gibt es hier: https://www.initiative-fuer-ausbildung-altenpflege.de/

Welche Ausbildungsberufe bietet die PAW an?
  • Pflegefachmann / -frau (m/w/d)
  • Altenpflegehelfer (m/w/d)
Welche Vorteile bietet die PAW als Arbeitgeber?

• Tarifliche Vergütung nach AVR
• Kinderzulage nach Tarif z. Zt. (90,57€)
• Sonderleistungen nach AVR, u.a. arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge (Betriebsrente)
• Jahressonderzahlungen (13. Monatsgehalt)
• Kostenübernahme von Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
• Innovative Dienstplangestaltung im Rahmen des Projekts „GamOr“
• Ein sehr gutes Arbeitsklima in einem tollen Team
• Teamorientierte Zusammenarbeit
• Team-Teilnahme am Firmenlauf
• Abwechslungsreiche Tätigkeiten
• Betriebliches Gesundheitsmanagement, u.a. 1 Mal pro Jahr gemeinsame Skifreizeit
• Konzepte zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
• Betriebliches E-Bike-Leasing
• Betriebliches E-Auto-Leasing

… und vieles mehr!

Unsere aktuellen Stellenangebote finden Sie hier: https://www.prot-altenhilfe.de/stellenangebote/

Pflegearten bei der PAW

Ambulante Pflege

Die gewohnte Umgebung zu verlassen, stellt für viele Senioren eine große Überwindung dar. Mit Hilfe der ambulanten Pflege ist eine professionelle Versorgung in den eigenen vier Wänden möglich – pflegende Angehörige werden entlastet.

Die ambulante Pflege kann vorübergehend oder für einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen werden. Sie wird durch ambulante Pflegedienste, wie unsere Mobile Pflege Donnersberg oder PAW – Mobiler Pflegedienst erbracht.

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege eignet sich für pflegebedürftige Menschen die kurzzeitig Pflege benötigen, zum Beispiel weil die pflegenden Angehörigen verhindert (Urlaub, Krankheit o.ä.) sind.

Die professionelle Nachsorge und Pflege findet, für einige begrenzte Wochen pro Jahr, in einer vollstationären Einrichtung, wie in unseren Häusern der PAW, statt.

Langzeitpflege

Die Langzeitpflege (vollstationäre Pflege) findet Anwendung, wenn eine häusliche Pflege durch Angehörige, ambulante Pflegedienste oder eine Kurzzeitpflege nicht möglich oder ausreichend sind.

Sie umfasst die langfristige Betreuung und Pflege von Pflegebedürftigen – auch von Wachkoma-Patienten und Demenzkranken.

Tagespflege

Tagespflegeeinrichtungen sorgen werktags für die Entlastung pflegender Angehöriger. Mit Hilfe der qualifizierten Betreuer strukturieren die Gäste ihren Tag möglichst nah am Verlauf, den sie in ihrer eigenen häuslichen Umgebung auch hätten. Mit individuellen Betreuungsangeboten, insbesondere für Menschen mit demenziellen Erkrankungen, wird für Abwechslung im Alltag gesorgt und die Teilhabe am sozialen Leben gefördert.

Neben kleinen Ausflügen und gemütlichen Runden in der Gemeinschaft werden den Gästen viele weitere interessante Beschäftigungen angeboten.

Durch das qualifiziertes Fachpersonal ist auch die medizinische Versorgung nach SGB V sichergestellt.

Unsere Tagespflegeeinrichtungen befinden sich in Enkenbach-Alsenborn (Grüne Oase und Tagespflege Im Kirchgarten), Kaiserslautern (Hahnenbalz), Kirchheimbolanden (Tagespflege Am Mozartbrunnen) und Albisheim (Tagespflege Zellertal).

Wohnen mit Service

Das Wohnen in den eigenen vier Wänden ist die Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben. Das Wohnen mit Service bietet den Mieterinnen und Mietern vollständige Selbstständigkeit bei gleichzeitiger Sicherheit, dass sich im Bedarfsfall qualifiziertes Personal um das Wohlergehen kümmert. Unser Angebot „Wohnen mit Service“ finden Sie in Enkenbach-Alsenborn (Wohnen mit Service am MennoHeim) sowie in Albisheim (Wohnen mit Service im Haus Zellertal).

Probewohnen

Ist ein Probewohnen in den Einrichtungen der PAW möglich?

Ja. Wir laden Sie herzlich dazu ein, sich einen ganz persönlichen Eindruck von der Atmosphäre und der Wohnlichkeit in unseren qualifizierten Pflegeeinrichtungen zu verschaffen.

Wenden Sie sich gerne per Telefon, Fax oder E-Mail oder über unser Kontaktformular an die jeweilige Einrichtungsleitung.

Prot. Altenhilfe Westpfalz - Allgemein

Prot. Altenhilfe Westpfalz
Untere Eselsmühle 2
67677 Enkenbach-Alsenborn

Haus an den Schwarzweihern

Haus an den Schwarzweihern
Untere Eselsmühle 2
67677 Enkenbach-Alsenborn

Diakonissenhaus am Stadtpark

Diakonissenhaus am Stadtpark
Pirmasenser Straße 80
67655 Kaiserslautern

MennoHeim

MennoHeim
Heidestraße 2
67677 Enkenbach-Alsenborn

Haus Zellertal

Haus Zellertal
Untere Bahnhofstraße 4a
67308 Albisheim

Haus Königsland

Haus Königsland
Habsburger Str. 6
67752 Wolfstein

MPD - Mobile Pflege Donnersberg

MPD – Mobile Pflege Donnersberg 
Untere Bahnhofstraße 4a
67308 Albisheim

PAW - Mobiler Pflegedienst

PAW – Mobiler Pflegedienst
Hochspeyrer Str. 19
67677 Enkenbach-Alsenborn

Tagespflege Am Mozartbrunnen

Tagespflege Am Mozartbrunnen
Neue Allee 1
67292 Kirchheimbolanden

Tagespflege Grüne Oase

Tagespflege Grüne Oase
Untere Eselsmühle 2
67677 Enkenbach-Alsenborn

Tagespflege Hahnenbalz

Tagespflege Hahnenbalz
Hahnenbalz 31
67663 Kaiserslautern

Tagespflege Im Kirchgarten

Tagespflege Im Kirchgarten
Rosenhofstr. 93
67677 Enkenbach-Alsenborn

Wohnen mit Service im Haus Zellertal

Wohnen mit Service im Haus Zellertal
Untere Bahnhofstr. 4a
67308 Albisheim

Wohnen mit Service am MennoHeim

Wohnen mit Service am MennoHeim
Lerchenstraße 1-3
67677 Enkenbach-Alsenborn

Tagespflege Zellertal - JETZT GEÖFFNET!

Wir haben tolle Neuigkeiten: Die Tagespflege Zellteral hat ihre Pforten für Tagespflegegäste ab sofort geöffnet. Die im Erweiterungsbau unseres Haus Zellertals angegliederte Tagespflegeeinrichtung, ist idyllisch direkt an der Pfrimm und doch zentral in der kleinen Gemeinde Albisheim gelegen und umfasst 16 Tagespflegeplätze.
Jetzt einen Platz sichern!
Tel.: (06355) 95 48 0 kontakt.zellertal@prot-altenhilfe.de