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Pflegehilfskraft

Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz: Was ändert sich?

In der Pflegebranche bewegt sich was!

Bevor wir Ihnen zeigen was es mit dem neuen Pflegepersonal-Stärkungsgesetz auf sich hat, wagen wir noch mal einen kurzen Rückblick ins Jahr 2017 – denn auch hier gab es einschneidende Veränderungen: Die Einführung des Pflegestärkungsgesetz II.

Unter anderem bedeutete das:

  • Eine neue Definition des Pflegebedürftigkeits-Begriffs
  • Die Einführung eines neuen Begutachtungs-Assessment
  • Neue Leistungs- und Beratungsansprüche für Pflegebedürftige und deren Angehörige.
  • Eine stärkere Berücksichtigung von Personen mit psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen (z.B. an Demenz erkrankte Menschen)

Durch das Pflegestärkungsgesetz II sollen Pflegebedürftige und pflegende Angehörige noch mehr individuellere Unterstützung erfahren.

Die tollen Neuigkeiten und die Veränderungen gehen weiter: Am 01.01.2019 ist das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, kurz PpSG, in Kraft getreten.

Was ist das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz?

Das Gesetz zielt darauf ab, der Unterbesetzung in der Pflege entgegen zu wirken und damit das Pflegepersonal zu entlasten.

So hat der Gesetzgeber im Rahmen des „Sofortprogramm Pflege“ beschlossen, in stationären Pflegeeinrichtungen 13.000 neue Stellen für Pflegepersonal zu schaffen. Das bringt nicht nur die Entlastung des Pflegepersonals mit sich, sondern sorgt natürlich auch bei den Pflegebedürftigen für mehr Annehmlichkeiten. Zusätzliche Pflegekräfte können über den bisherigen Personalschlüssel eingestellt und über die Kostenträger refinanziert werden.

Mehr genehmigungsfreie Krankenfahrten

Neben dem Schaffen von 13.000 neuen Arbeitsplätzen in der Pflege wird es ab sofort für Pflegebedürftige auch mehr genehmigungsfreie Krankenfahrten zu ambulanten Behandlungen geben – und zwar deutlich unbürokratischer als in der Vergangenheit.

Davon profitieren werden:

  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3, die über eine dauerhaft beeinträchtigte Mobilität verfügen
  • Pflegebedürftige der Grade 4 und 5
  • Blinde Personen, die über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Zeichen „Bl“ verfügen
  • Personen, die von einer Gehbehinderung betroffen sind und einen Schwerbehindertenausweis mit dem Zeichen „aG“ führen sowie Menschen mit dem Merkzeichen „H“ („hilflos“)

Zuvor war es notwendig, bei der Krankenversicherung einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen, um die Kosten erstattet zu bekommen.

Darüber hinaus wird die Inanspruchnahme von stationären Rehabilitationsaufenthalten für pflegende Angehörige sowie die Betreuung der pflegebedürftigen Person in dieser Einrichtung – nach Genehmigung der Krankenkasse – erfolgen.

Rehabilitationsmöglichkeiten für pflegende Angehörige

Die Erleichterung der Rehabilitation ist wichtiger Schritt, denn pflegende Angehörige leisten einen 24-Stunden Job, um ihre Verwandten zu pflegen. Das stellt auf Dauer nicht nur eine körperliche Belastung, sondern auch eine psychische dar.

Auszeiten sind wichtig – und manchmal reichen die Angebote, wie die Betreuung in einer Tagespflegeeinrichtung oder die Inanspruchnahme der Kurzzeit- und Verhinderungspflege nicht aus, um Entlastung zu schaffen.

In solch einem Fall können Angehörige nun entsprechende Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch nehmen – während die Pflegebedürftige Person in derselben Einrichtung betreut und untergebracht wird.

Darüber hinaus wird ein neues Bewertungssystems für stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste eingeführt.

Einführung eines neuen Bewertungssystems

Das Bewertungssystem in der Vergangenheit war in Verruf geraten. Einrichtungen reklamierten, dass die Benotungen nicht den tatsächlichen Leistungen einer Einrichtung wiedergaben.

Deshalb wird nun, ab Oktober 2019, ein neues Bewertungsverfahren eingeführt, welches den Hauptfokus darauf legt die BewohnerInnen zu befragen, ob ihre Bedürfnisse erfüllt werden. Die Dokumentation der in der Pflegeeinrichtung erbrachten Leistungen wird damit als Kriterium nicht mehr im Vordergrund stehen.

Pflegepersonal-Stärkungsgesetz: Das ändert sich bei der PAW

In unseren Einrichtungen sind alle Stellen für Pflegepersonal besetzt.

ABER: Aufgrund des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes wollen und können wir nun – in all unseren Einrichtungen – zusätzliches Personal einstellen!

Deshalb suchen wir ab sofort für unsere Einrichtungen in Kaiserslautern, Enkenbach-Alsenborn, Albisheim (bereits besetzt) und Wolfstein

examinierte Pflegefachkräfte (m/w/d).

Wir bieten:

  • Tarifliche Vergütung nach AVR – z.Zt. bis zu 3.486,59 € brutto monatlich (bei vollem Stellenanteil)!
  • Kinderzulage nach Tarif z. Zt. (90,57 €)
  • Sonderleistungen nach AVR, u.a. arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge (Betriebsrente)
  • Jahressonderzahlungen (13. Monatsgehalt)
  • Kostenübernahme von Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Ein sehr gutes Arbeitsklima in einem großartigen Team
  • Teamorientierte Zusammenarbeit
  • Team-Teilnahme am Firmenlauf
  • Abwechslungsreiche Tätigkeiten
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement, u.a. 1x pro Jahr gemeinsame Skifreizeit
  • Konzepte zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf

… und vieles mehr!

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Bewerben Sie sich ganz unkompliziert über unser Quick-Bewerbungsformular.

Wir freuen uns darauf, Sie kennen zu lernen!

Prot. Altenhilfe Westpfalz - Allgemein

Prot. Altenhilfe Westpfalz
Untere Eselsmühle 2
67677 Enkenbach-Alsenborn

Haus an den Schwarzweihern

Haus an den Schwarzweihern
Untere Eselsmühle 2
67677 Enkenbach-Alsenborn

Diakonissenhaus am Stadtpark

Diakonissenhaus am Stadtpark
Pirmasenser Straße 80
67655 Kaiserslautern

MennoHeim

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Heidestraße 2
67677 Enkenbach-Alsenborn

Haus Zellertal

Haus Zellertal
Untere Bahnhofstraße 4a
67308 Albisheim

Haus Königsland

Haus Königsland
Habsburger Str. 6
67752 Wolfstein

MPD - Mobile Pflege Donnersberg

MPD – Mobile Pflege Donnersberg 
Untere Bahnhofstraße 4a
67308 Albisheim

PAW - Mobiler Pflegedienst

PAW – Mobiler Pflegedienst
Hochspeyrer Str. 19
67677 Enkenbach-Alsenborn

Tagespflege Am Mozartbrunnen

Tagespflege Am Mozartbrunnen
Neue Allee 1
67292 Kirchheimbolanden

Tagespflege Grüne Oase

Tagespflege Grüne Oase
Untere Eselsmühle 2
67677 Enkenbach-Alsenborn

Tagespflege Hahnenbalz

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Hahnenbalz 31
67663 Kaiserslautern

Tagespflege Im Kirchgarten

Tagespflege Im Kirchgarten
Rosenhofstr. 93
67677 Enkenbach-Alsenborn

Wohnen mit Service im Haus Zellertal

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Untere Bahnhofstr. 4a
67308 Albisheim

Wohnen mit Service am MennoHeim

Wohnen mit Service am MennoHeim
Lerchenstraße 1-3
67677 Enkenbach-Alsenborn

Tagespflege Zellertal - JETZT GEÖFFNET!

Wir haben tolle Neuigkeiten: Die Tagespflege Zellteral hat ihre Pforten für Tagespflegegäste ab sofort geöffnet. Die im Erweiterungsbau unseres Haus Zellertals angegliederte Tagespflegeeinrichtung, ist idyllisch direkt an der Pfrimm und doch zentral in der kleinen Gemeinde Albisheim gelegen und umfasst 16 Tagespflegeplätze.
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Tel.: (06355) 95 48 0 kontakt.zellertal@prot-altenhilfe.de