Bevor die Eingruppierung einer pflegebedürftigen Person in einen Pflegegrad erfolgen kann muss ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) feststellen, bei welchen Tätigkeiten und in welchem Umfang die Selbständigkeit im Alltag beeinträchtig ist.
Leistungsgerechte Einstufung
Damit eine leistungsgerechte Einstufung der Pflegebedürftigkeit vorgenommen wird, ist eine professionelle Vorbereitung auf den Begutachtungstermin von entscheidender Bedeutung. Dabei zählt jedes Detail, um die Situation so realistisch wie möglich darzustellen.
Die Begutachtung findet, nach vorheriger Ankündigung, dort statt wo der Versicherte gerade untergebracht ist – also entweder im häuslichen Bereich oder in einer stationären Pflegeeinrichtung.
Begutachtung im häuslichen Bereich
Pflegende Familienangehörige sehen sich häufig mit Unsicherheiten konfrontiert, wenn es um die Darlegung des Hilfebedarfs geht. Die professionelle Ausführung der benötigten Unterstützung und die objektive Benennung der Defizite im Alltag der pflegebedürftigen Person fallen schwer. Des Weiteren kann es vorkommen, dass Versicherte nicht in der Alltagssituation belassen, sondern extra für die Begutachtungssituation „herausgeputzt“ werden.
Die mögliche Folge einer solch „laienhaften“ Vorbereitung: Es kann keine leistungsgerechte Einstufung der Pflegebedürftigkeit vorgenommen werden.
Ist die pflegebedürftige Person bereits in einer stationären Einrichtung, wie in unseren Häusern der Prot. Altenhilfe Westpfalz, untergebracht, birgt das im Hinblick auf die Begutachtungssituation entscheidende Vorteile.
Begutachtungssituation unter stationären Bedingungen
Unsere qualifizierten Pflegefachkräfte wissen, worauf es bei der Begutachtung ankommt, denn bei der Vorbereitung der Einstufung der Pflegebedürftigkeit wird professionell und systematisch vorgegangen.
Eine wesentliche Grundlage bildet dabei die Pflegeplanung bzw. die Pflegedokumentation, in welcher der Pflegebedarf minutengenau festgehalten und die Einschränkung der Selbständigkeit im Alltag detailliert dokumentiert wird. Die Pflegedokumentation ist vollständig, für den Gutachter nachvollziehbar und stimmt mit der Begutachtungssituation vor Ort überein.
Zudem kennen die Pflegefachkräfte den standardisierten Erhebungsbogen, den der Gutachter im Rahmen der Begutachtungs-Richtlinien (BRi) anwendet. Sie können den Hilfebedarf ganz konkret darlegen, da ihnen auch die jeweiligen Erschwernisfaktoren bekannt sind.
Die Gesprächsführung mit dem Gutachter erfolgt ausschließlich durch kompetente Pflegefachkräfte und findet immer professionell und „auf Augenhöhe“ statt. Auf Wunsch können auch Angehörige und Betreuer diesem Termin beiwohnen.
In Einzelfällen kann es vorkommen, dass keine leistungsgerechte Pflegegrad-Einstufung vorgenommen wird. Dann sorgen wir für die Einleitung eines Widerspruchsverfahrens.
Widerspruchsverfahren haben, wenn die Begutachtung stationär stattfindet, in der Regel größere Erfolgschancen, weil wir den Versicherten fachlich-argumentativ unterstützen.
Sie haben Fragen?
In unserer Infobroschüre PSG II finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das PSG II auf einen Blick. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, beantworten unsere freundlichen und erfahrenen Mitarbeiter diese, nach Terminvereinbarung, gerne in einem persönlichen Gespräch, telefonisch oder per E-Mail.
Sie sind außerdem herzlich eingeladen, sich bei einem unverbindlichen Besuch in unseren Einrichtungen in Enkenbach-Alsenborn, Albisheim und Kaiserslautern selbst ein Bild des Lebens in unseren Einrichtungen zu machen.
Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie und stellen Ihnen unsere Häuser bei einem Rundgang vor, damit Sie eine Vorstellung von der freundlichen Atmosphäre in unseren Häusern, dem gemütlichen Ambiete, dem lebendigen Geschehen und unseren Serviceleistungen bekommen.
Wir freuen uns auf Sie!
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Prot. Altenhilfe Westpfalz
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