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Unser aktuelles PAW-Projekt: Die Personalbemessung (PeBeM) in der Pflege

Das Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) hat 2019 – und in der Aktualisierung 2021 – zu neuen Leitlinien in der Personalbemessung geführt. Damit wurde in Pflegeeinrichtungen hierzulande ein großer Stein ins Rollen gebracht – das gilt natürlich auch für unsere PAW-Einrichtungen.

Gemeinsam mit der Karla Kämmer Beratungsgesellschaft beschäftigen sich unsere MitarbeiterInnen von Qualitätsmanagement, Personalabteilung und Co. derzeit intensiv mit dem Thema „Personalbemessung“. Für die Projektdauer haben wir 13 Monate angesetzt. Ein toller Nebeneffekt: Im Zuge dessen wird auch die Digitalisierung in unseren Einrichtungen massiv vorangetrieben.

Wir haben Ihnen die – zugegeben nicht ganz unkomplizierten – Hintergründe heute einmal zusammengefasst:

Tiefgreifende Veränderungen im Gesundheitswesen: Das GPVG 2019

Das Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG) trat am 1. Januar 2019 in Kraft und brachte zahlreiche Veränderungen im Gesundheitswesen mit sich.

Eine wichtige Neuerung betraf die Personalbemessung (PeBeM) in der Pflege. Das GPVG sieht vor, dass stationäre Pflegeeinrichtungen eine angemessene Anzahl an Pflegekräften bereithalten müssen, um eine bedarfsgerechte Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner sicherzustellen.

Konkret bedeutet dies, dass Pflegeeinrichtungen seit dem 1. Januar 2019 verpflichtet sind, eine Pflegepersonaluntergrenze einzuhalten. Diese Pflegepersonaluntergrenzen sind abhängig von der Art der Pflegeeinrichtung und den jeweiligen Versorgungsbereichen. Ziel ist es, eine qualitativ hochwertige Pflege zu gewährleisten und Überlastungen der Pflegekräfte zu vermeiden.

Das GPVG setzt hiermit ein wichtiges Signal für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege. Denn eine ausreichende Personalbemessung ist nicht nur für die Patientinnen und Patienten von Bedeutung, sondern auch für die Arbeitszufriedenheit der Pflegekräfte. Überlastete Pflegekräfte sind unzufrieden und verlassen den Beruf, was zu einem Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal führen kann.

Aktualisierung des GPVG im Jahr 2021

Das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) wurde im Jahr 2021 überarbeitet und bringt erneut Veränderungen im Gesundheitswesen mit sich. Auch in dieser Gesetzesnovelle spielt die Personalbemessung in der Pflege eine wichtige Rolle.

Das GPVG 2021 sieht vor, dass in stationären Pflegeeinrichtungen eine bedarfsgerechte Personalausstattung sichergestellt wird. Hierfür wurden neue Instrumente zur Personalbemessung entwickelt, die sich am tatsächlichen Pflegebedarf orientieren sollen. Hierbei soll berücksichtigt werden, wie viele Pflegekräfte benötigt werden, um eine hohe Qualität in der Pflege sicherzustellen.

Die Pflegepersonaluntergrenzen wurden ebenfalls angepasst und differenzierter gestaltet, um den unterschiedlichen Versorgungsbedarfen der Patientinnen und Patienten besser gerecht zu werden. In bestimmten Bereichen, wie beispielsweise der Intensivpflege, wurden die Personaluntergrenzen erhöht, um eine angemessene Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.

Das GPVG 2021 setzt somit ein wichtiges Signal für eine bedarfsgerechte Personalbemessung in der Pflege und stärkt damit auch die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte. Denn eine ausreichende Personalausstattung ermöglicht es den Pflegekräften, sich optimal um die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten zu kümmern und eine hohe Qualität in der Pflege zu gewährleisten.

Insgesamt stellt das GPVG 2021 somit eine wichtige Maßnahme dar, um die Versorgung in der Pflege weiter zu verbessern und den Pflegeberuf attraktiver zu machen.

PeBeM – Das Projekt um Prof. Dr. Rothgang

Das Projekt PeBeM von Prof. Rothgang beschäftigt sich seit ca. drei Jahren mit der Frage, wie man den Personalbedarf in verschiedenen Gesundheitseinrichtungen effizient und bedarfsgerecht planen kann. Dabei geht es nicht nur um die reine Anzahl der benötigten Mitarbeiter, sondern auch um deren Qualifikation und Einsatzbereitschaft.

Prof. Rothgang und sein Team analysieren dazu Daten aus verschiedenen Quellen, wie z. B. Abrechnungsdaten der Krankenkassen, Personalstatistiken und Patientenzahlen. Auf Basis dieser Daten werden Modelle entwickelt, die es ermöglichen, den Personalbedarf in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und anderen Gesundheitseinrichtungen zu berechnen und zu optimieren.

Das Projekt ist von großer Bedeutung, da eine bedarfsgerechte Personalplanung ein entscheidender Faktor für eine gute Versorgung der Patienten ist. Eine Unterbesetzung kann zu Überlastung und Fehlerquellen führen, während eine Überbesetzung unnötige Kosten verursacht. Durch eine präzise Personalbemessung können Ressourcen effizienter genutzt werden und die Qualität der Versorgung verbessert werden.

Das Projekt von Prof. Rothgang hat bereits zu zahlreichen Erkenntnissen geführt und wird in Zukunft sicherlich noch weitere Fortschritte bringen. Es trägt dazu bei, die Gesundheitsversorgung in Deutschland weiter zu verbessern und stellt damit einen wichtigen Beitrag zur Gesellschaft dar.

PeBeM – Die Umsetzung bei der PAW

Wir bei der PAW befassen uns gerade intensiv mit der Umsetzung des Projekts. In diesem Zuge haben wir bereits zahlreiche Präsenz- und Online-Termine mit den Fachberatern, Herr Hennecke und Herr Koß-Merrettig, von der Karla Kämmer Beratungsgesellschaft durchgeführt.

Zentrale Grundlage zur Umsetzung des Projekts ist die Messung unserer Arbeitsabläufe anhand von 12 Qualitätsfragen, rund um die folgenden zwölf Zeit- und Qualitätsfaktoren:

• Bewohnerorientierung
• Potenzialorientierung
• Verlässlichkeit der Leistungserbringung
• Routineabbau
• Fachaufsicht
• Vorbehaltsaufgaben und Behandlungspflege
• psychosoziale Begleitung
• fachlicher Umgang mit herausforderndem Verhalten
• Arbeitszeiten
• Arbeitsverteilung
• Informationsweitergabe
• allgemeine Bereichsorganisation

Was bedeutet „Messung der Arbeitsabläufe“ in diesem Zusammenhang?

Die Messung der Arbeitsabläufe bedeutet, dass all unsere MitarbeiterInnen aus den Bereichen

• Pflege,
• Betreuung,
• Hauswirtschaft und
• Küche

in jeder Schicht ihren tatsächlichen Tagesablauf aufschreiben.

Dies soll Aufschluss darüber geben, wie ein üblicher Arbeitstag, sprich 24 Stunden, für unsere MitarbeiterInnen aussieht. Diese Ablaufpläne werden Anhand der 12 Qualitätsfragen ausgewertet, um am Ende einen passenden „Tourenplan“ auszuarbeiten. Dieser soll den Bedürfnissen unserer BewohnerInnen und den Qualifikationen unserer MitarbeiterInnen entsprechen.

Die Ablaufanalyse wird dabei nicht nur an einem Tag, sondern an drei unterschiedlichen Tagen durchgeführt. Besonders wichtig ist dabei auch die Analyse eines Wochenendtages. So erhalten wir ein möglichst reales Bild der Arbeitsabläufe.

Hierbei ist zu betonen: Es geht nicht um eine Bewertung der Arbeit, sondern darum, möglichst einen Durchschnittstag aller MitarbeiterInnen in ihrer Gesamtheit abbilden zu können. Das führt uns zu unserem eigentlichen Ziel: Wir möchten mit diesem Projekt insbesondere die Zufriedenheit unserer MitarbeiterInnen fördern und hochhalten.

In der vergangenen Woche war Frau Kröckert in all unseren Einrichtungen unterwegs und hat die Messung der Arbeitsabläufe begleitet.

Fazit: Die Zufriedenheit unserer MitarbeiterInnen hat für uns oberste Priorität

Das GPVG und die damit verbundene Personalbemessung ist eine wichtige Maßnahme, um die Versorgung in der Pflege zu verbessern und den Pflegeberuf attraktiver zu machen. Durch die Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen wird sichergestellt, dass die Pflegekräfte eine angemessene Arbeitsbelastung haben und sich optimal um die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner kümmern können

Für uns bei der PAW bedeutet das vor allem: Eine ausgeglichene Work-Life-Balance

Eine Ablaufsicherheit (sprich Planungssicherheit) während eines Arbeitstages ist für alle Pflegenden enorm wichtig. Alle MitarbeiterInnen sollen nach Ihrer Schicht das Gefühl haben, dass Sie alles erledigt haben und nichts vergessen wurde. Nur wenn unsere MitarbeiterInnen unbelastet in ihre wohlverdiente Freizeit gehen, schaffen wir die Basis für eine ausgeglichene Work-Life-Balance.

Wir freuen uns, dass die Umsetzung derzeit bei uns an Gestalt und Fahrt aufnimmt und die Digitalisierung unserer Einrichtungen infolgedessen ebenfalls weiter voranschreitet.

Wir bei der PAW kennen keinen Stillstand! Wer uns kennt, der weiß: Bei der PAW geht es stets voran. Technischen Neuerungen und dem Fortschritt stehen wir immer offen gegenüber. Das sichert unser aller Arbeitsplatz, gestaltet den Berufsalltag – und damit entsprechend den Alltag der uns Anvertrauten – so komfortabel wie möglich.

 

Prot. Altenhilfe Westpfalz - Allgemein

Prot. Altenhilfe Westpfalz
Untere Eselsmühle 2
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Haus an den Schwarzweihern

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Untere Eselsmühle 2
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Diakonissenhaus am Stadtpark

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Wohnen mit Service am MennoHeim

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