Eine Patientenverfügung ist ein wichtiges Instrument – darüber haben wir bereits in unserem vorigen Blogartikel berichtet. Hier festgelegte Aspekte sind für die Durchführung ärztlicher Maßnahmen verbindlich – sofern die Patientenverfügung korrekt formuliert wurde und Gültigkeit besitzt.
Heute knüpfen wir an dieses Thema an und geben Ihnen weitere wichtige Tipps zur Erstellung.
Aufbau einer Patientenverfügung
Ein übersichtlicher Aufbau der Patientenverfügung ist – selbstverständlich neben dem Inhalt – das A und O.
Im Folgenden haben wir einen exemplarischen Aufbau für Sie erstellt:
- Eingangsformel: Hier werden die wichtigsten persönlichen Daten zur eigenen Person genannt (Name, Vorname, geboren am, wohnhaft in…). Daraufhin kann ein Satz folgen wie „Hiermit treffe ich für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann, die folgenden Bestimmungen.“
- Definieren der Situationen, in welchen die Patientenverfügung greifen soll
- Festlegen der zu treffenden / zu unterlassenden ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen (z.B. lebenserhaltende Maßnahmen sollen unterlassen werden. Hunger und Durst sind auf natürliche Weise zu stillen, nicht durch künstliche Ernährung. Ich wünsche Schmerz- und Symptombehandlung ohne dass bewusstseinsdämpfende Wirkstoffe zum Einsatz kommen. In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich keine Versuche der Wiederbelebung, etc.)
- Wünsche zum Aufenthaltsort und der Art der Begleitung (Krankenhaus, Hospiz, Zuhause – Beistand durch Person XY/einen Vertreter der folgenden Kirche,…)
- Aussagen zur Verbindlichkeit
- Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen (z.B. Vorsorgevollmacht)
- Hinweis auf beigefügte Erläuterungen (z.B. Darstellung eigener Wertvorstellungen im Anhang)
- Organspende (Zustimmung / Ablehnung)
- Schlussformel („Soweit ich bestimmte Behandlungen wünsche oder ablehne, verzichte ich ausdrücklich auf eine (weitere) ärztliche Aufklärung.“)
- Schlussbemerkungen („Mir ist die Möglichkeit der Änderung und des Widerrufs einer Patientenverfügung bekannt. Ich bin mir des Inhalts und der Konsequenzen der von mir getroffenen Entscheidungen im Rahmen der Patientenverfügung bewusst. Ich habe die Patientenverfügung in eigener Verantwortung erstellt. Ich bin im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte.“)
- Datum, Unterschrift
- Anhang (z.B. eigene Wertvorstellungen – diese können als Ergänzung/Orientierungshilfe herangezogen werden)
Fazit: Alle Aspekte bedenken
Wer mit dem Gedanken spielt eine Patientenverfügung aufzusetzen bzw. aufsetzen zu lassen, sollte sich vorher gründlich informieren und intensiv damit beschäftigen, in welcher Situation welche ärztlichen Maßnahmen abgelehnt oder durchgeführt werden.
Ein besonderer Fall tritt ein, wenn eine Notfallversorgung stattfinden muss. Deshalb sollte man auch den folgenden Aspekt im Hinterkopf behalten:
Tritt ein Notfall ein, werden Sanitäter / Ärzte bzw. das medizinische Personal in erster Linie versuchen das Leben zu retten oder zu erhalten – dabei wird, im Sinne der Notfallkompetenz, erst im Nachgang auf eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eingegangen.
Informieren Sie sich
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat eine sehr informative Broschüre mit dem Titel „Betreuungsrecht“ herausgegeben, die Sie hier herunterladen können! Ratsam ist es auch, eine entsprechende Beratung (durch Ärzte, Anwälte oder fachkundige Organisationen) in Anspruch zu nehmen.
Warum es von Bedeutung ist, die Patientenverfügung um die eigenen Wertvorstellungen zu ergänzen, dazu mehr in Teil 3 unserer Blogartikelserie „Patientenverfügung“.