Im Alter fallen viele alltägliche Aufgaben schwerer – schließlich lassen Kraft und Bewegungsfähigkeit nach. Damit Senioren den Alltag trotzdem gut bewältigen können, stehen zahlreiche Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel zur Verfügung. In § 33 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches ist die genaue Definition von (Pflege-)Hilfsmitteln festgeschrieben. Diese werden sogar teilweise durch die Krankenkassen gefördert.
Heute möchten wir Ihnen einige Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel vorstellen.
Hilfsmittel im Alltag
Hilfsmittel dienen dazu, diverse körperliche Einschränkungen im Alter auszugleichen und ein Stück Lebensqualität (auch für Angehörige!) und Selbständigkeit zurück zu geben. Welche Mittel konkret darunter fallen, ist im Hilfsmittelkatalog der gesetzlichen Krankenkassen öffentlich einsehbar – auch online steht dieser Katalog zur Verfügung: https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home.action
Ein Hilfsmittel kann nur dann von der Krankenkasse grundsätzlich genehmigt und die Kosten übernommen werden, wenn dieses ärztlich verordnet wurde – vorausgesetzt die Person, welche dieses Hilfsmittel künftig einsetzen wird, wurde einer Pflegestufe zugeordnet.
Hilfsmittel sind beispielsweise Rollstühle, Gehhilfen, Liftsysteme und Elektromobile. Aber auch Spezialbetten, Lagerungs-, Umsetz- und Aufrichthilfen sowie entsprechende Maßnahmen um das Baden, Duschen und den Toilettengang selbständig zu ermöglichen gehören dazu.
Übrigens: Bei Zuordnung in eine Pflegestufe hat die pflegebedürftige Person auch einen zusätzlichen Anspruch auf verschiedene Pflegehilfsmittel. Diese erleichtern pflegenden Angehörigen oder Pflegepersonal die Pflege in den eigenen vier Wänden. Dazu gehören zum Beispiel verschiedene Sicherheitssysteme.
Der Hausnotruf
Bekannt und geschätzt ist vor allem der „Hausnotruf“, also ein Sender, der sich in der Wohnung der pflegebedürftigen Person befindet und im Notfall betätigt werden kann. Je nach Einstellung und / oder Situation werden dann umgehend die Angehörigen informiert oder direkt ein Rettungsdienst gerufen. Solche Sicherheitssysteme bieten älteren und pflegebedürftigen Personen die notwendige Sicherheit in den eigenen vier Wänden – und geben auch Angehörigen ein gutes Gefühl.
Mobile Notruf- und GPS-Systeme
Auch im Alter ist man gerne draußen unterwegs – sei es zum Einkaufen, zum Spazierengehen oder dem sonntäglichen Gang in die Kirche. Doch wer bis ins hohe Alter hinein mobil ist benötigt die Sicherheit auch von unterwegs immer einen „Notruf“ absetzen zu können. Hierfür gibt es mobile Notrufknöpfe, die im Prinzip genau wie der Hausnotruf funktionieren. Aber auch Seniorenhandies, mit großen Tasten und fest hinterlegten Nummern, sorgen für ein sicheres Gefühl.
Die mobilen Lösungen haben gemeinsam, dass der jeweilige Standort geortet werden kann. Dasselbe gilt für so genannte „Demenz-Ortungssysteme“ – so haben auch demenziell erkrankte Menschen die Sicherheit, wenn Sie sich verlaufen, wieder nach Hause zu finden. Bei den Ortungssystemen streiten sich immer wieder die Experten ob dies als freiheitseinschränkende Maßnahme zu sehen ist. Vielerorts, abhängig vom Amtsgericht, ist hierfür ein Beschluss vom Amtsarzt nötig.
Warnmelder im Haushalt
Im Alter wird man schnell mal vergesslich – damit das heiße Bügeleisen oder der versehentlich angelassene Herd nicht zur Gefahrenquelle werden, gibt es auch hierfür spezielle Warnmelder. Solche Warnmelder reagieren aber nicht nur auf Hitze, sondern – je nach Funktionsumfang – auch auf Rauch und Wasser.
Schön ist: Die verschiedenen Warnmelder lassen sich auch miteinander vernetzen (Fachbegriff „Ambient Assisted Living“) – so können Angehörige den Senioren das Leben wahrlich erleichtern.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Bei Einordnung in eine Pflegestufe übernimmt die Pflegekasse für die pflegebedürftige Person Pflegemittel von bis zu 40 € / Monat.
Dazu zählen grundsätzlich solche Produkte, welche die Pflege zu Hause erleichtern – zum Beispiel Einmalhandschuhe, Mundschutz, Desinfektionsmittel, Inkontinenzeinlagen etc.
Es ist jedoch ratsam, sich zuvor mit der jeweiligen Krankenkasse abzusprechen – häufig haben diese Verträge mit bestimmten Lieferanten, sodass die Anschaffung über diese erfolgen muss, um den monatlichen Zuschuss in Anspruch nehmen zu können.