Am 25. Juli diesen Jahres wurde das so genannte „Präventionsgesetz“ (PräG) verabschiedet. Wir haben für Sie unter die Lupe genommen, welche Inhalte sich hinter diesem Gesetz verbergen und welche Ziele damit langfristig verfolgt werden.
Eckdaten des Präventionsgesetzes
Bereits im Jahr 2004 gab es seitens des Bundes und der Länder das Bestreben, das Präventionsgesetz zu verabschieden. Ziel war es, das Gesetz bis 2008 in Kraft treten zu lassen doch aufgrund interner Differenzen in der Koalition, dem Regierungswechsel und die anstehende Bundestagswahl kam es nicht dazu. Erst gegen Ende des Jahres 2014 wurde, nach vielen Hürden, ein neuer Entwurf des Präventionsgesetzes vorgelegt, der dann am 25. Juli diesen Jahres verabschiedet wurde.
Ziele des Präventionsgesetzes
Hinter dem Präventionsgesetz verbirgt sich das grundlegende Ziel Krankheiten zu vermeiden, bevor sie überhaupt entstehen können. Das soll durch eine Gesundheitsförderung, direkt im unmittelbaren Lebensumfeld der Bürger, geschehen: Im Pflegeheim, im Kindergarten, am Arbeitsplatz. Dafür werden Kranken- und Pflegekassen in der nahen Zukunft rund 500 Millionen Euro investieren.
In diesem Zuge sollen die gesetzlichen und private Krankenversicherungen, die gesetzliche Renten- und Unfallversicherung sowie die Soziale Pflegeversicherung aktiv in den Prozess der Gesundheitsförderung und in die Prävention von Krankheiten eingebunden werden. Zu diesem Zweck haben sich die Akteure bereits auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt. So hat sich die Soziale Pflegeversicherung auf die Fahne geschrieben, mit geeigneten Maßnahmen Pflegebedürftige in Pflegeeinrichtungen mit neuen gesundheitsfördernden Angeboten zu erreichen.
Auch der Impfschutz steht, bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, im Rahmen des Präventionsgesetzes auf dem Prüfstand. So soll bei ärztlichen Routine-Untersuchungen ab sofort auch immer der aktuelle Impfschutz überprüft werden. Innerhalb von Unternehmen werden künftig Betriebsärzte die Berechtigung haben entsprechende Impfungen durchzuführen und Kinder, die in eine Kindertagesstätte aufgenommen werden, müssen die komplette Bandbreite an Schutzimpfungen nachweisen können.
Darüber hinaus wird der Fokus verstärkt auf der Durchführung von Früherkennungsuntersuchungen liegen, um Risikofaktoren rechtzeitig zu erkennen und möglichen Folgen vorzubeugen. Dazu trägt entscheidend bei, dass es den behandelnden Ärzten obliegt, so genannte „Präventions-Empfehlungen“ für ihre Patientinnen und Patienten auszusprechen und damit Krankheiten vorbeugend zu begegnen.
Fazit
Nachdem es lange gedauert hat das Präventionsgesetz auf den Weg zu bringen, geht es nun in großen Schritten vorwärts.
Die Zusammenarbeit der verschiedenen beteiligten Akteure wird dafür sorgen, dass die Prävention in allen Altersgruppen, im Alltag und in vielen verschiedenen Lebensbereichen ansetzt. Zwei entscheidende Schritte sind die stetige Weiterentwicklung von Früherkennungsuntersuchungen und das Schließen von Impflücken bei Menschen jeden Alters.
Aber damit nicht genug: Im Zuge des Präventionsgesetzes werden sich auch für die Pflegeversicherung wichtige Neuerungen ergeben, wie beispielsweise die Veränderung der Begutachtungs-Richtlinien – darüber haben wir bereits in einem Veränderung der Begutachtungs-Richtlinien berichtet.
Wir halten Sie an dieser Stelle natürlich auf dem Laufenden!
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Quelle: http://www.bmg.bund.de/themen/praevention/praeventionsgesetz.html