Der geltende Pflegebedürftigkeitsbegriff des SGB XI § 14 wird, seit Einführung der Pflegeversicherung, häufig kritisiert. Wie nun vor einiger Zeit bekannt wurde, soll – nach zahlreichen Diskussionen in der Bundesregierung – im Jahr 2016 der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden. Die Kritik an der aktuellen Begriffsdefinition und die wesentlichen Änderungen, die sich im nächsten Jahr ergeben werden, haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.
Kritik am aktuellen Pflegebedürftigkeitsbegriff
Die Defizite bei der Versorgung von pflegebedürftigen Personen seien häufig darauf zurückzuführen, dass sich der Begriff der Pflegebedürftigkeit lediglich auf den Körper bezieht, also somatisch ist – so die Stimmen der Kritiker. Die Pflegebedürftigkeit psychisch erkrankter Menschen würde hierbei nicht ausreichend berücksichtigt. Außerdem würden Aspekte, wie die soziale Teilhabe und die Kommunikation, bei der aktuell geltenden Definition wenig Berücksichtigung finden. Zudem stünde die aktive Alltagsgestaltung von Pflegebedürftigen nicht im Mittelpunkt der aktuellen Pflegebedürftigkeits-Definition, so die kritische Aussage.
Umstrukturierung der Pflegestufen
Aus aktuell drei Pflegestufen werden insgesamt fünf Pflegegerade die sich daran orientieren werden, in wie weit der Pflegebedürftige in der Lage ist selbständig zu handeln und zu leben. Hierfür wird es sechs verschiedene Begutachtungs-Modelle – jeweils mit einer Skala von 0 bis 100 – geben, um den Grad der Selbständigkeit einzuschätzen und den Pflegebedürftigen einem entsprechenden Pflegegrad zuzuordnen.
Zudem soll sich künftig der Fachkräftebedarf zur Unterstützung älterer Menschen nicht nur an dem körperlichen Unterstützungsbedarf orientieren, sondern auch psychologische Beeinträchtigungen, wie zum Beispiel Demenz oder Depressionen, einbeziehen. Auch die aktive Gestaltung des Alltags pflegebedürftiger Menschen wird, im Rahmen der neuen Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, einen höheren Stellenwert einnehmen.
Fazit
Die Entscheidung den Pflegebedürftigkeitsbegriff neu zu definieren ist bereits seit vielen Jahren überfällig. Fakt ist, dass die Veränderung des Begriffs im Jahr 2016 zu einem tiefgreifenden Wandel in der Pflege und dem Umgang mit Pflegebedürftigen führen wird, da – neben der Berücksichtigung körperlicher und psychischer Erkrankungen – noch mehr Wert auf eine aktive Alltagsgestaltung gelegt wird.