Am Donnerstag, den 07.05.2020, wird voraussichtlich die zweite Landesverordnung zur Regelung von Neu- und Wiederaufnahmen von Personen in Einrichtungen der Pflege nach den §§4 und 5 des LWTG, die auch den Besuch der BewohnerInnen in den Einrichtungen regelt, in Kraft treten.
Wir freuen uns, dass wir Ihnen ab dem 11.05.2020 wieder Besuche der Bewohner/innen von Montag bis Freitag für alle vollstationären Einrichtungen der PAW gestatten dürfen. Bis dahin werden wir die im Gesetz geforderten Sicherheits- und Hygienepläne erstellen und dem Gesundheitsamt mitteilen.
Folgende Vorgaben sind dabei laut Gesetzgeber bei Besuchen zwingend zu erfüllen:
1. Besuchszeit maximal 1 Stunde für 1 Person pro BewohnerIn.
2. Vorherige Terminvereinbarung des Besuchers per Telefon oder per Email (Hierbei gilt der Termin als vereinbart, wenn Sie eine entsprechende Bestätigung erhalten).
3. Registrierung der Besucher mit Name, Adresse, Telefon, Tag und Dauer des Besuchs.
4. Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (Besucher haben für den entsprechenden Schutz selbst mitzubringen).
5. Kein Kontakt zu anderen BewohnerInnen.
6. 1,5 m Abstand zu den Besuchten halten.
7. Personen mit erkennbaren Atemwegserkrankungen oder Covid-19-Infektion erhalten keinen Eintritt.
Sobald in einer Einrichtung ein bestätigter Covid-19-Fall vorliegt, müssen die beschriebenen Besuchsregelungen, gemäß Gesetz, sofort wieder außer Kraft gesetzt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.
Bleiben Sie gesund!