Pflegestärkungsgesetz II: Das Neue Begutachtungsassessment
Die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung und des Begriffs der Pflegebedürftigkeit sind schon lange ein kontrovers diskutiertes Thema – viele empfanden die „Pflegebedürftigkeit“ im Rahmen der „altbekannten“ Pflegestufen als zu eng definiert. Wesentliche Aspekte, wie kognitive und psychische Beeinträchtigungen, insbesondere bei Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, fanden hier keine oder lediglich eine unzureichende Berücksichtigung.
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