Informationstag zum Pflegestärkungsgesetz
Im Januar erließ das Bundesministerium für Gesundheit das erste Pflegestärkungsgesetz. Im Rahmen dieses Gesetzes hat sich nicht nur der Beitragssatz zur Pflegeversicherung verändert, es gibt auch Neuerungen im Hinblick auf das altersgerechte Wohnen, die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie bei den Angeboten für Betreuung und Entlastung.Welche Veränderungen das erste Pflegestärkungsgesetz mit sich bringt und was das konkret für den Einzelfall bedeutet, erfahren Sie an unserem Informationstag.
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